1. ARZT VERSTÄNDIGEN
Bei einem Sterbefall zu Hause sollte der Hausarzt – oder im Verhinderungsfall der Notarzt – angerufen werden. Dieser stellt den Tod fest und händigt die Todesbescheinigung aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim verständigt in der Regel die Verwaltung einen Arzt. Erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung dürfen wir Ihren Verstorbenen abholen.
2. BESTATTUNGSUNTERNEHMEN BENACHRICHTIGEN
Es ist sinnvoll, uns als Bestatter möglichst früh zu benachrichtigen, damit wir Ihnen behilflich sein und Sie beraten können. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Auf Ihren Wunsch hin kann Ihr Angehöriger bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit Sie sich in aller Ruhe von ihm verabschieden können. Wir informieren Sie gerne, was dabei zu beachten ist.
WAS WIR IHNEN ABNEHMEN KÖNNEN:
- Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
- Beschaffung fehlender Unterlagen
- Beratung zum Erwerb oder Wiedererwerb einer Grabstätte
- Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
- Absprache mit dem Pfarrer oder dem Trauerredner
- Abmeldung von Krankenkasse, Renten und Versicherungen
- Anfordern von Sterbegeldern, Witwenrenten bzw. Hinterbliebenenrenten
- Organisation und Gestaltung von Traueranzeigen, Trauerkarten und Sterbebildern
- Würdevolle Ausschmückung der Trauerhalle
- Vorbereitung des Fotos mit Bilderrahmen
- Auslegung eines Kondolenzbuches
- Erinnerungsfotos von der Trauerfeier
- Festlegung der musikalischen Untermalung der Trauerfeier
- Gemeinsame Gestaltung von Trauerritualen
- Auf Wunsch Vermittlung von Blumenschmuck und Steinmetzarbeiten
- Empfehlungen für ein Zusammenkommen im Trauercafé